Ich mache bei einem anerkannten Bildungsträger eine 2 1/2 jährige Weiterbildungsstudium. Der Unterricht findet an 24 Wochenenden pro Jahr jeweils Freitags von 16 - 21 Uhr und Samstag von 9-16 Uhr statt. Meine Arbeitszeit an einem Freitag endet immer um 14 Uhr, dennoch habe ich eine ganz normale 40 Stunden Woche.
Kann ich an fünf "Schulfreitagen" im laufenden Jahr jeweils einen Tag Bidungsurlaub in Anpruch nehmen und an diesen Tagen "nur" zur Schule gehen? 6 Unterrichtsstunden finden freitags ja statt.
Mein Arbeitgeber beruft sich darauf, dass die Fortbildung außerhalb meiner Arbeitszeit läge und ich damit keinen Anspruch geltend machen könne.
Name:
Marianne Siebert
Datum:
01.02.2016 14:56
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Studium Fr/Sa (Nordrhein-Westfalen)von Marianne Siebert