Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Veranstaltung in anderem Bundesland

Allein entscheidend ist die Anerkennung in dem Bundesland, in dem ihr Arbeitsplatz ist. Ist dies BW, dann muss die Veranstaltung nach dem BW-Gesetz anerkannt sein. Wenn sie das ist, dürfen Sie natürlich Landesgrenzen, Flüsse und Berge überschreiten, um dorthin zu gelangen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.02.2016 13:24


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Veranstaltung in anderem Bundesland von Jeannette (16.02.2016)
 Re: Veranstaltung in anderem Bundesland von Bernhard Eul-Gombert (16.02.2016)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog