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Re: Bildungsurlaub in der Freiwoche (Niedersachsen)

Das Problem bei vielen Bildungsurlaubsgesetzen ist, dass sie nicht alle möglichen Situationen beschreiben und klären. Bei Fragen der Arbeitszeit kommt dann das Arbeitsrecht und die dazugehörige Rechtsprechung ins Spiel. Also nichts, was "normale" Arbeitehmer kennen und überschauen können. Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich den hinzuziehen. Alternativ: die Ablehnung hat ja eher den Charakter einer pubertären Nickligkeit. Einfach mal den Ansprechpartner fragen, was er (oder sie) damit erreichen will. Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub bleibt ja erhalten. Und wenn es bei der Ablehnung bleibt, sofort den nächsten Antrag einreichen. Damit dieses Verhalten nicht auch noch belohnt wird


Name:RyanB.
Datum:02.03.2016 17:17


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Bildungsurlaub in der Freiwoche (Niedersachsen) von John-Gilbert (02.03.2016)
 Re: Bildungsurlaub in der Freiwoche (Niedersachsen) von RyanB. (02.03.2016)


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