Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Bildungsurlaub in Ba-Wü beantragen? (Baden-Württemberg)

Hallo,
ich habe mich zu einem Seminar angemeldet für das ich gerne Bildungsurlaub beantragen möchte (ich und AG sind in Baden-Württemberg).
Das Seminar ist in Ba-Wü "anerkannt bzw. anerkennungsfähig als Bildungsurlaub (Anerkennung liegt vor, bzw. wird vom Veranstalter auf Wunsch beantragt. Bitte frühzeitig anfragen – die Beantragung dauert i.d.R. einige Wochen.)".

Die Anmeldebestätigung liegt vor, die Bildungsbestätigung noch nicht.
Zitat aus Anmeldebestätigung:
"Sollten Sie angegeben haben, für Ihren Arbeitgeber eine Bildungsbescheinigung zu benötigen, erhalten Sie diese, sobald sie uns vorliegt. Dies dauert erfahrungsgemäß mindestens sechs Wochen."

Frage:
Muss ich auf die Bildungsbescheinigung warten um beim AG den Bildungsurlaub zu beantragen oder kann/soll/muss ich gleich beantragen?

Nach § 7 Absatz 1 BzG BW ist Anspruch auf Bildungszeit gegenüber dem Arbeitgeber so
frühzeitig wie möglich, spätestens aber acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich geltend zu machen. Zeitlich würde es reichen zu warten (Seminar wäre erst im Oktober).
Können Nachteile entstehen wenn ich noch warte? AG weiß noch nicht, dass ich Bildungsurlaub beantragen möchte.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße,
Christine


Name:Christine
Datum:03.03.2016 10:54


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub in Ba-Wü beantragen? (Baden-Württemberg) von Christine (03.03.2016)
 Re: Bildungsurlaub in Ba-Wü beantragen? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (04.03.2016)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog