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Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich bin AN in einem großen Unternehmen in Köln.

Nebenbei studiere ich in einem anerkannten Weiterbildungsstudiengang.

Ich habe einen Antrag auf Bildungsurlaub eingereicht, der mir abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass Einführungswochen eines Studiums nicht anerkannt seien. Ein Studium sei keine Weiter- sondern Ausbildung und nicht jeder AN könne an der Veranstaltung teilnehmen.

Grundsätzlich ist es jedem AN möglich, diesen Studiengang zu belegen, wenn er bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllt.

Die Woche geht 5 Tage von 9:30-18:30 Uhr und hat berufliche Themen zum Inhalt. Es ist eine reine Bildungsveranstaltung in Köln.

Die Akademie, an der ich studiere, ist als Träger der Arbeitsnehmerweiterbildung anerkannt.

Macht es Sinn, eine Gleichwohlerklärung abzugeben?

Vielen Dank und viele Grüße

SW


Name:Sarah Weinreich
Datum:11.03.2016 11:51


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Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen) von Sarah Weinreich (11.03.2016)
 Re: Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (11.03.2016)


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