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Re: Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen)

Eine rechtliche Würdigung der Ablehnung kann letztlich nur ein spezialisierter Rechtsanwalt vornehmen.
Wenn Sie eine Gleichwohlerklärung abgeben und Ihr Arbeitgeber nicht nachgibt, kann es zu einer gerichtlichen Klärung kommen, ob die Ablehnung zu recht erfolgte. Sie sollten sich im Klaren sein, ob Sie dazu bereit sind. Eine rechtsanwaltliche Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Chancen einzuschätzen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:11.03.2016 18:02


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Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen) von Sarah Weinreich (11.03.2016)
 Re: Weiterbildungsstudiengang (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (11.03.2016)


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