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Re: Bildungsurlaub / Werbungskosten (Nordrhein-Westfalen)

Nicht alle Veranstalter melden Ihre Seminare an Bildungsurlaub.de. Das Fehlen eines Anbieters oder Seminars sagt noch nichts über deren Anerkennung. Fragen Sie den Veranstalter, ob er die Anerkennung nach dem AwbG von NRW besitzt. Sie können auch auf der Liste der anerkannten Einrichtungen suchen: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Weiterbildung/Arbeitnehmerweiterbildung/Einrichtungen-AWbG/index.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:15.03.2016 12:10


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 Re: Bildungsurlaub / Werbungskosten (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.03.2016)


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