Re: Übertragung in 2017 (Thüringen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Situation in Thüringen ist zumindest ungewöhnlich. Sie haben tatsächlich auch nur einen Anspruch auf einen in Thüringen anerkannten Bildungsurlaub. Viele Veranstalter haben Anträge auf Anerkennung gestellt, die aber noch nicht entschieden wurden. Das Anerkennungsverfahren ist wohl noch nicht wirklich in Gang gekommen. Allerdings soll es, so hat man uns von der Genehmigungsbehörde mitgeteilt, Mitte dieses Jahres soweit sein. Wenn es so kommt, können Sie in der 2. Jahreshälfte Ihren Bildungsurlaub nehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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