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Re: Freistellung für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen)

Das NRW-Gesetz nimmt nicht ausdrücklich Bezug auf Prüfungen - ob es dazu Arbeitsgerichtsurteile gibt, weiß ein Fachanwalt. Drei einzelne Tage sind nach dem Gesetz möglich, wenn sie in aufeinanderfolgenden Wochen liegen.


Name:Christian
Datum:13.04.2016 11:59


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Freistellung für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen) von Maria Müller (13.04.2016)
 Re: Freistellung für Prüfungen (Nordrhein-Westfalen) von Christian (13.04.2016)


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