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Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen)

Wir sind ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitern. Unsere Mitarbeiter haben für individuelle Weiterbildung 2 Tage im Jahr vertraglich zugesichert. Diese Themen können sehr frei gewählt werden.

Darüber hinaus bieten wir im Rahmen von Inhouse-Veranstaltungen zusätzlich pro Mitarbeiter 3 Tage Weiterbildung veranschlagt, dies betrifft Schulungen (z.B. Software, Kommunikation etc) die jeweils eine größere Gruppe von Mitarbeitern betreffen und direkt aufgabenbezogen sind. Die Teilnahme an diesem Angebot ist nicht verpflichtend, wird aber von vielen Kollegen wahrgenommen.

Nun geht es bei uns intern um die Frage, in welcher Form die Mitarbeiter (im Rahmen der 10%-Regelung bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern) weiterhin noch Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub haben.

Ich habe folgende Passage gelesen:
„2. Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbildung
Es gibt eine Ausnahme zur fünftägigen Dauer des Bildungsurlaubs.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für die Teilnahme an einer betrieblich oder dienstlich veranlassten Bildungsveranstaltung freistellt, kann der Arbeitgeber nach § 4 Abs. 2 AWbG diese betriebliche Bildungsveranstaltung bis zu zwei Tage auf das jährliche Kontingent von fünf Tagen Bildungsurlaub anrechnen. Dann gibt es eventuell nur noch vier oder drei Tage Bildungsurlaub für das Kalenderjahr, in dem die Freistellung für die betriebliche Bildungsveranstaltung erfolgte."

Bedeutet dies, dass den Mitarbeitern zusätzlich zu den 2 Tagen individuelle Weiterbildung und 3 Tagen betrieblich organisierte Weiterbildung nur noch 3 Tage Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann? Das also von den 5 Tagen 2 Tage dafür abgezogen werden können, dass wir eh bereits betrieblich organisierte Weiterbildung anbieten.

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.



Name:Kristina
Datum:14.04.2016 14:01


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Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Kristina (14.04.2016)
 Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.04.2016)
  Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Schulze Klaus (02.09.2016)
   Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.09.2016)


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