Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Gegenseitige Anerkennung Bildungsurlaub (Hamburg)

Guten Tag, ich möchte in Hamburg Bildungsurlaub beantragen. Der von mir ausgewählte Kurs ist jedoch nur in Schleswig Holstein anerkannt. Für Hamburg gibt es bisher keine Anerkennung.

Im Hamburger Bildungsurlaubsgesetz heißt es unter § 15 zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen.
"(1) Freistellung im Sinne dieses Gesetzes kann nur für Bildungsveranstaltungen beansprucht werden, die von der zuständigen Behörde oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland nach mit den Bestimmungen dieses Gesetzes inhaltlich übereinstimmenden Kriterien anerkannt sind."

Nach Rücksprache mit der Hamburger Behörde für Bildungsurlaub werden in Hamburg keine Veranstaltungen, die in anderen Bundesländern bereits anerkannt wurden, sozusagen automatisch anerkannt. Der 2. Teil des Gesetzes ("oder in einem anderen Land der Bundesrepublik...") findet keine Anwendung da alle Bundesländer unterschiedliche Kriterien haben.

Ist es statthaft eine derartig generelle Aussage zu treffen? Muss nicht in Anbetracht des Gesetzes eine Einzelprüfung stattfinden?
In meinem Fall geht es um eine berufliche Weiterbildung. In den Gesetzen beider Länder gehört die berufliche Weiterbildung zu den Kriterien.

Über eine Antwort bzw. Diskussion würde ich mich sehr freuen.

PS: Die Behörde empfahl mir einfach auf die Kulanz des Arbeitgebers zu setzen. Schließlich sei die Veranstaltung in einem anderen Bundesland anerkannt. Mein Arbeitgeber solle mir also aus Kulanz 5 Tage frei geben, um dieses Seminar zu besuchen.


Name:Matze
Datum:25.04.2016 15:20


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Gegenseitige Anerkennung Bildungsurlaub (Hamburg) von Matze (25.04.2016)
 Re: Gegenseitige Anerkennung Bildungsurlaub (Hamburg) von Norbert Reichling (25.04.2016)
  Re: Gegenseitige Anerkennung Bildungsurlaub (Hamburg) von Norbert Reichling (25.04.2016)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog