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Re: Bildungsurlaub für Prüfungstag (Baden-Württemberg)

Das Gesetz selbst nimmt keinen Bezug auf in die Veranstaltung integrierte Prüfungen. Grundsätzlich haben Sie als Arbeitgeber ja - unabhängig von der Freistellungspflicht - die Möglichkeit, freiwillig freizustellen, wenn es Ihnen sinnvoll erscheint.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:25.04.2016 18:16


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Bildungsurlaub für Prüfungstag (Baden-Württemberg) von Jeannette Lock (25.04.2016)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfungstag (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (25.04.2016)


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