Ich mache meinen Maschinenbautechniker in Baden Württemberg in Teilzeit (4 Jahre). Wöchentlich bedeuted dies nach meiner regulären Arbeitszeit weitere 18-20 Stunden auf 4 Tage verteilt.
Um Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben, muss der Unterricht allerdings 6 Zeitstunden am Stück betragen (nach §6).
Ist es korrekt dass ich somit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub habe? Falls nicht, gibt es ein Schriftstück welches mir dies belegt?