Re: Feiertag während BU (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Möglicherweise haben Sie mit Ihrer Vermutung recht - es wäre einen Frage an einen Arbeitsrechtler. Allerdings: wenn Sie ihrem Mitarbeiter den einen Tag abzögen, hätte er ja noch einen gültigen Anspruch von einem Tag. Den könnte er aufs nächste Jahr verschieben, und dann 2 BUs à 3 Tagen machen. Das könnte unterm Strich mehr Aufwand für alle sein, ohne dass ein Nutzen entsteht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|