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Bildungsurlaub - außergesetzliche Regelung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

wenn ich als Arbeitgeber unseren Mitarbeiter aus Kulanz Bildungsurlaub genehmige, der nicht in einer anerkannten Stätte stattfindet und dies im Prinzip somit einer außergesetzlichen Regelung gleicht...Hat der Arbeitnehmer theoretisch dennoch Anspruch auf den gesetzlich geregelten Bildungsurlaub?

Befürchtung: Wir bieten eine sehr kulante Regelung an, weil diese durchaus auch im Interesse des UN ist, aber was wenn dann ein Mitarbeiter kommt und sagt...aber das ist ja kein Bildungsurlaub im gesetzlichen Sinne und daher steht mir der Bildungsurlaub noch immer zu...am Ende würden wir eventuell "doppelt" zahlen.


Name:Jennifer
Datum:19.07.2016 17:59


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Bildungsurlaub - außergesetzliche Regelung (Nordrhein-Westfalen) von Jennifer (19.07.2016)
 Re: Bildungsurlaub - außergesetzliche Regelung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.07.2016)


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