Re: Nach Kündigung nur anteiliger Bildungsurlaub? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bildungsurlaubsgesetz von NRW wird Ihnen in diesem Fall keine große Hilfe sein - denn es enthält eine Kleinunternehmensregelung, die Bildungsurlaub für Betriebe wie Ihren nicht vorsieht. Sie sind also auf den Text Ihres Arbeitsvertrags angewiesen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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