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Re: Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen)

Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht der Anspruch auf Freistellung nur für behördlich als Bildungsurlaub anerkannte Seminare. Dabei werden nach dem HBUG jedoch leider keine Prüfungen anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller


Name:Brigitte Deller, HMSI, Abteilung III
Datum:29.08.2016 08:52


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Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen) von B.H. (25.08.2016)
 Re: Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen) von Brigitte Deller, HMSI, Abteilung III (29.08.2016)
 Re: Zertifizierung zum Risikomanager (Hessen) von Bernhard Eul-Gombert (25.08.2016)


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