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Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen)

Ich bin als Prüfingenieur tätig, da ich aber betrieblich und Aufgrund des Sachverständigengesetzes eine gewisse Anzahl an Ausbildungstagen im Jahr für meine Tätigkeit nachweisen muss, habe ich hierzu die Frage ob auch hier ein Teil auf den Bildungsurlaub angerechnet werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schulze


Name:Schulze Klaus
Datum:02.09.2016 16:50


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Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Kristina (14.04.2016)
 Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.04.2016)
  Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Schulze Klaus (02.09.2016)
   Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.09.2016)


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