Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig. Die Anrechenbarkeit eines vom Arbeitgeber veranlassten Seminarbesuchs ist auf max. 2 Tage p.a. beschränkt. Und das auch nur, wenn der Arbeitgeber das vor dem Besuch Ihres Bildungurlaubs ankündigt. Die verbleibenden 3 Tage dürfen Sie selbst auswählen - das ist schließlich der Sinn des Gesetzes. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
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