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Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen)

Ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig. Die Anrechenbarkeit eines vom Arbeitgeber veranlassten Seminarbesuchs ist auf max. 2 Tage p.a. beschränkt. Und das auch nur, wenn der Arbeitgeber das vor dem Besuch Ihres Bildungurlaubs ankündigt. Die verbleibenden 3 Tage dürfen Sie selbst auswählen - das ist schließlich der Sinn des Gesetzes.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:06.09.2016 18:27


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Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Kristina (14.04.2016)
 Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.04.2016)
  Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Schulze Klaus (02.09.2016)
   Re: Reduzierung der Dauer bei betrieblicher Weiterbild (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.09.2016)


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