Re: Erholungsurlaub im Anschluss an den Bildungsurlaub (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für beides müssen Sie die Genehmigung des Arbeitgebers einholen. Sie haben zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf beides, aber der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen bestimmte Terminwünsche ablehnen. Im übrigen gibt es keine irgendwie geartete Verbindung zwischen bieden Urlaubsformen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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