Re: Meisterkurs als Bildungsurlaub? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fragen Sie den Veranstalter, ob er die Anerkennung nach dem AwbG besitzt. Das ist die eine Voraussetzung. Die andere ist, dass Ihre Fortbildung mind. einen drei- besser noch fünftägigen Seminarblock mit Vollzeitunterricht enthält. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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