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Re: Arbeitgeber zahlt Weiterbildung (Baden-Württemberg)

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Bildungsurlaubsgesetz und Ihrer Fortbildung. Ob Sie für Teile Ihrer Fortbildung Bildungsurlaub nehmen können, hängt vor allem davon ab, ob der Veranstalter nach dem BW-Bildungszeitgesetz anerkannt ist (fragen Sie ihn einfach) und ob die Veranstaltung den formalen Ansprüchen (Inhalt und Dauer) dem Gesetz entspricht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.12.2016 11:57


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Arbeitgeber zahlt Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Nata (02.12.2016)
 Re: Arbeitgeber zahlt Weiterbildung (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (05.12.2016)


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