Re: Bildungsurlaub NRW | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Seminarform passt nicht so recht zu den eher starren Vorgaben des AwbG. Dies sieht ganze Tage vor (bei einem Teilzeitbeschäftigten die entsprechenden Anteile). Man kann das alles natürlich von einem Juristen arbeitsrechtlich klären lassen - oder im Gespräch eine einvernehmliche Vereinbarung dazu suchen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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