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Re: Bildungsurlaub stückeln? (Nordrhein-Westfalen)

Die Reaktion Ihre Arbeitgebers gehört zu den heute eher seltener werdenden "Nickligkeiten" im Umgang mit Bildungsurlaubsanträgen – ihm entsteht ja durch Ihren Vorschlag kein Nachteil.
Durch seine Ablehnung stehen Sie jetzt vor der Frage, dagegen zu klagen oder sich ein fünftägiges Seminar aussuchen zu müssen, wenn Sie keine Bildungsurlaubstage verlieren wollen.
Ihren Fall seriös beurteilen kann nur ein (e) Jurist(in). Tatsächlich findet sich in der "Handreichung des DGB-Bildungswerks NRW" auf dieser Webseite in der Infothek zum Bildungsurlaub eine Ihrem Arbeitgeber entgegengesetzte Rechtsposition:
"... die Möglichkeit der Zusammenfassung besteht im Übrigen nach der hier vertretenen Auffassung auch dann, wenn wegen Teilnahme z.B. an einer 3-tägigen Bildungsveranstaltung nicht mehr die vollen fünf Tage zur Verfügung stehen, sondern nur noch zwei Tage aus dem Kontingent des laufenden Jahres verbleiben. Damit ergibt sich die Option im kommenden Jahr z.B. sieben Tage für zusammenhängende Seminare zu nutzen."
Noch ein Hinweis in eigener Sache: wir haben kein Service-Center, das in Fragen des Bildungsurlaubs berät. Vielleicht eine Verwechslung mit "NRW direkt"?


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.12.2016 10:53


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Bildungsurlaub stückeln? (Nordrhein-Westfalen) von H. Mehl (16.12.2016)
 Re: Bildungsurlaub stückeln? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.12.2016)


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