Re: Bildungsurlaub wird nicht genehmigt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ablehnungsgrund ist durchaus verwegen. Wenn man das als Grundlage akzeptieren würde, dürfte es keine Sprachkurse für TeilnehmerInnen mit Vorkenntnissen mehr geben - nur noch "Anfängerkurse". In der "Handreichung zum Bildungsurlaub" des DGB-Bildungswerks NRW" wird explizit ein anderes Verständnis der "Öffentlichkeitszugänglichkeit" beschrieben: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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