Hallo,
ich arbeite in einer Ergotherapiepraxis mit weniger als 10 Beschäftigten, somit hätte ich keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Nun hat mein AG jedoch eine Zweitpraxis in einem anderen Ort in NRW.
Frage: Wird die Anzahl der Beschäftigten für beide Praxen lt. Gesetz nun separat berechnet (zwei Betriebe) oder gemeinsam (ein Arbeitgeber)?
Name:
Christiane M.
Datum:
03.01.2017 18:04
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Zweitpraxis (Nordrhein-Westfalen)von Christiane M.