Re: Zweitpraxis (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Gesetz steht nur "Betrieb". Sie können aber trotzdem einen Antrag stellen - vielleicht genehmigt ihn Ihr Arbeitgeber ja freiwillig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Im Gesetz steht nur "Betrieb". Sie können aber trotzdem einen Antrag stellen - vielleicht genehmigt ihn Ihr Arbeitgeber ja freiwillig. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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