Re: Bildungsurlaub Studium (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Um als Bildungsurlaub in Niedersachsen gelten zu können, muss eine Veranstaltung (und ihr Veranstalter) eine entsprechende Anerkennung besitzen. Fragen Sie hierzu am besten direkt den Veranstalter. Das Gesetz setzt auch Grenzen, was den zeitlichen Ablauf angeht. Das können Sie am besten selbst überprüfen. Das Gesetz finden Sie hier, siehe § 11 Abs. 7; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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