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Bildungsurlaub für Gelitzonenbeschäftigte (Niedersachsen)

Ich hab mal eine Frage4:
Meine Frau ist in einem sog. Gleitzonenarbeitsverhältnis, ich aber fester Angestellter bei einem anderen Unternehmen.
Jetzt habe ich mir Bildungsurlaub gebucht und wollte versuchen, dass meine Frau ebenfalls daran teilnehmen kann.
Auf Nachfrage in ihrer Firma teilte ihr man mit, das sie keinen Anspruch darauf hätte.

STIMMT DAS?
Haben Beschäftigte in der Gleitzone Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten


Name:K-H
Datum:18.01.2017 16:34


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Bildungsurlaub für Gelitzonenbeschäftigte (Niedersachsen) von K-H (18.01.2017)
 Re: Bildungsurlaub für Gelitzonenbeschäftigte (Niedersachsen) von NN (25.01.2017)


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