Re: Laufende Weiterbildung (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaubsblöcke innerhalb von umfangreichen Fortbildungen sind nicht selten. Die Gesetze nehmen keinen Bezug darauf. Prüfen Sie zunächst, ob die Veranstaltung nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubs-Gesetz anerkannt ist. Der Veranstalter muss darüber eine Bescheingung besitzen. Zur Stückelung: Im Gesetz steht Folgendes, prüfen Sie, ob das auf Ihr Seminar zutrifft: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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