Re: Bildungsurlaub als Polizist (Baden-Württemberg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bildungszeitgesetz enthält - wohl auch um der Kreativität von Arbeitgebern bei der Erfindung neuer Ablehnungsgründe Grezen zu setzen - eine Aufzählung akzeptierter Ablehnungsgründe. Andere Ablehnungsründe wiedersprechen dem Gesetz. Bei der Bildungszeit handelt es sich um einen Rechtsanspruch. Die Gründe, die man Ihnen nannte, sind bestenfalls skurril. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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