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Re: Bildungsurlaub als Polizist (Baden-Württemberg)

Das Bildungszeitgesetz enthält - wohl auch um der Kreativität von Arbeitgebern bei der Erfindung neuer Ablehnungsgründe Grezen zu setzen - eine Aufzählung akzeptierter Ablehnungsgründe. Andere Ablehnungsründe wiedersprechen dem Gesetz. Bei der Bildungszeit handelt es sich um einen Rechtsanspruch. Die Gründe, die man Ihnen nannte, sind bestenfalls skurril.


Name:NN
Datum:25.01.2017 11:13


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Bildungsurlaub als Polizist (Baden-Württemberg) von C.G. (18.01.2017)
 Re: Bildungsurlaub als Polizist (Baden-Württemberg) von NN (25.01.2017)


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