Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen)

In Niedersachsen können tatsächlich auch TeilnehmerInnen selbst die Anerkennung für einen BU beantragen. Aber da es ja schon eine Anerkennung für den Veranstalter gegeben hat, ist ein Wiederholungsantrag seitens des Veranstalters sicher der schnellste Weg. Der Arbeitgeber muss nur einen anerkannten Bildungsurlaub genehmigen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.01.2017 17:02


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen) von Mandy (26.01.2017)
 Re: Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (27.01.2017)
  Re: Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen) von Mandy (30.01.2017)
   Re: Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (30.01.2017)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog