Re: Bildungsurlaub mit ausstehender Anerkennung (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Niedersachsen können tatsächlich auch TeilnehmerInnen selbst die Anerkennung für einen BU beantragen. Aber da es ja schon eine Anerkennung für den Veranstalter gegeben hat, ist ein Wiederholungsantrag seitens des Veranstalters sicher der schnellste Weg. Der Arbeitgeber muss nur einen anerkannten Bildungsurlaub genehmigen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|