Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg)


Hallo,
mich interessiert wie man den Bildungsurlaub aufteilen kann. Es steht im Gesetz: 10 Tage auf 2 Jahre.
Nur wie es aufgeteilt werden kann steht nicht dazu.
Ich werde voraussichtlich dieses Jahr fertig mit meiner Weiterbildung. Und möchte den Bildungsurlaub neu beantragen. Da der alte von 2015 letztes Jahr auslief und ich die 10 Tage auch aufbrauchte.
Kann ich da nun 10 Tage für 2017 beantragen und 2018 dann nichts mehr?
Oder gibt"s es eine Regelung wie es aufgeteilt werden muss?
Leider habe ich dazu nichts im Gesetz gefunden.
Danke schonmal


Name:Andreas K.
Datum:03.02.2017 10:03


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg) von Andreas K. (03.02.2017)
 Re: Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg) von Bernhard Eul-Gombert (16.02.2017)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog