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Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen)

Meine Mann möchte für dieses Jahr 2 Wochen Bildungsurlaub beantragen. Pro Jahr stehen einem 5 Tage zu. Zwei Kalenderjahre können jedoch zusammengefasst werden.
Kann mein Mann dann die Tage für 2016 und 2017 nehmen oder hätten die Tage für 2016 im Jahr 2016 schon beantragt werden müssen?
Herzlichen Dank


Name:Bettina
Datum:07.02.2017 16:39


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Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) von Bettina (07.02.2017)
 Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.02.2017)


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