Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Bildungsurlaubsanspruch für 2016 ist verloren, wenn nicht schon im Jahr 2016 ein Antrag auf Übertragung ins nächste Jahr gestellt wurde. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|
Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Bildungsurlaubsanspruch für 2016 ist verloren, wenn nicht schon im Jahr 2016 ein Antrag auf Übertragung ins nächste Jahr gestellt wurde. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|