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Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen)

Der Bildungsurlaubsanspruch für 2016 ist verloren, wenn nicht schon im Jahr 2016 ein Antrag auf Übertragung ins nächste Jahr gestellt wurde.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:07.02.2017 16:43


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Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) von Bettina (07.02.2017)
 Re: Freistellungstage aus Vorjahr übertragbar? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (07.02.2017)


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