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Re: Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg)

In den FAQs des Bildungsminsiteriums Brandenburgs steht "Die Freistellung erfolgt tageweise und kann für höchstens zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beansprucht werden."
( 10 Tage bei 5-Tage-Woche) Die Auteilung scheint variabel zu sein, jedenfalls gibt es keine einengenden Vorschriften dazu.
Wenn Sie sich eine anerkannte Veranstaltung aussuchen, dürfen Sie davon ausgehen, dass die gesetzlichen Regeln eingehalten worden sind.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.02.2017 12:27


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Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg) von Andreas K. (03.02.2017)
 Re: Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg) von Bernhard Eul-Gombert (16.02.2017)


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