Re: Aufteilung auf 2 Jahre? (Brandenburg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den FAQs des Bildungsminsiteriums Brandenburgs steht "Die Freistellung erfolgt tageweise und kann für höchstens zehn Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren beansprucht werden." | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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