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Überfüllter Kurs (Niedersachsen)

Guten Tag,
Folgendes Problem tritt bei meinem nächsten BU ein:
Ich besuche derzeit einen Weiterbildungskurs neben der Arbeit, in den kommenden Monaten stehen Prüfungen an, und unser Bildungsträger bietet dafür BU an. So schön so gut, doch leider besteht der Kurs aus über 40 Personen und wir Teilnehmer sind der Meinung, dass es einfach zuviel ist und gerade die schwächeren darunter leiden. Der/die Dozentin ist sogar überfordert, wenn alleine 25 Personen zum nachmittagsunterricht erscheinen. Wie soll das Ganze dann mit 40 Personen klappen, zudem die Räumlichkeiten gerade so 38 Personen aufnehmen kann? Der Bildungsträger stellt sich quer.
Wie sieht es hier mit der niedersächsischen Bildungsverordnung Paragraph 2 (1) 2. Bildungsveranstaltungen können unter folgenden Voraussetzungen anerkannt werden: gleichbleibende Leistung.
Die einheitliche Leistung wäre demnach nicht gegeben, weil der Dozent keine 40 Personen auf ein Level bringen kann.

Liebe Grüße Peter


Name:Peter
Datum:23.02.2017 10:56


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Überfüllter Kurs (Niedersachsen) von Peter (23.02.2017)
 Re: Überfüllter Kurs (Niedersachsen) von Egon M (28.02.2017)


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