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Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg)

Tatsächlich steht im Gesetz ein spätester Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitgeber seine Entscheidung mitzuteilen hat: 4 Wochen vor Seminarbeginn. Ob sich das auch auf einen Widerspruch erstreckt, müsste ein Rechtsanwalt beantworten. Und Sie stehen dann vor der schwierigen Frage, ob Sie deswegen zu einer juristischen Klärung vor Gericht bereit wären. U.U. kann Ihnen auch der Betriebs- oder Personalrat helfen. In jedem Fall empfehle ich Ihnen, einen neuen Bildungsurlaubstermin auszuwählen - entweder einen neuen Termin für das Thema oder ein anderes Thema.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.03.2017 09:22


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zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Michael (02.03.2017)
 Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Andreas Lackmann, LIW (02.03.2017)
 Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (02.03.2017)


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