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Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg)

Hallo Michael,
wir sind der Veranstalter dieses Seminars und wir unterstützen Sie gerne beim Umgang mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber ist nur berechtigt, Ihren Antrag abzulehnen, wenn Ihr Anspruch auf Bildungszeit für das betreffende Jahr bereits ausgeschöpft ist oder wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des Paragraf 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter Ihrem Antrag auf Bildungszeit entgegenstehen.
Dies liegt in Ihrem Fall offensichtlich nicht vor, so dass die Ablehnung des Arbeitgebers aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform ist. Es lohnt sich also, über den Personalrat oder Betriebsrat auf eine Antwort des Personalreferates zu dringen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einem Schreiben.
Auch wenn das Seminar, an dem Sie teilnehmen möchten, schon ausgebucht ist, so gibt es in unseren anderen Seminaren mit Tai Chi noch freie Plätze.
Mit herzlichem Gruß
Andreas Lackmann


Name:Andreas Lackmann, LIW
Datum:02.03.2017 12:30


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zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Michael (02.03.2017)
 Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Andreas Lackmann, LIW (02.03.2017)
 Re: zu Seminar "Tai Chi und Qi Gong im Berufsalltag" (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (02.03.2017)


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