Hallo Zusammen, Ich hatte Bildungsurlaub für Juni 2017 beantragt, welcher aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde. Würde jetzt gerne eine Woche später den gleichen Kurs bei einer anderen VHS belegen. Darf mein AG auch diesen Bildungsurlaub ablehnen? Nach meiner Info, kann der AG nur einmal den Bildungsurlaub ablehnen. Vielleicht hat jemand eine Info dazu? Martin Bender