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Re: Bildungsurlaub abglehnt (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber kann einen Antrag aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das Recht auf Ablehnung ist nicht auf ein Mal beschränkt. Gerade im Sommerferien-Fenster gibt es schon mal Probleme wegen der Urlaubswünsche.
Wenn sich die Ablehnung aber mehrfach wiederholt, und der Verdacht besteht, dass die Gründe vorgeschoben sind, besteht die Möglichkeit, sich für eine Gleichwohl-Erklärung zu entscheiden. Das kann dann aber eine juristische Klärung vor Gericht zur Folge haben.
Warum fragen Sie nicht nach einem größeren Zeitfenster, an dem die betrieblichen Engpässe nicht bestehen und planen ihren Bildungsurlaub entsprechend? So vermeiden Sie unnötige Konflikte und eine Ablehnung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:06.03.2017 15:43


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Bildungsurlaub abglehnt (Nordrhein-Westfalen) von Martin Bender (04.03.2017)
 Re: Bildungsurlaub abglehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.03.2017)


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