Re: Bildungsurlaub abglehnt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitgeber kann einen Antrag aus zwingenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das Recht auf Ablehnung ist nicht auf ein Mal beschränkt. Gerade im Sommerferien-Fenster gibt es schon mal Probleme wegen der Urlaubswünsche. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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