Re: Bildungsurlaub abgelehnt, nicht anerkennen (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Bildungsurlaubsgesetz von NRW stellt mehrere Bedingungen an ein Seminar: eine davon ist die 500km-Grenze. Zusätzlich muss der Veranstalter nach dem NRW-Gesetz anerkannt sein. Die saarländische Anekennung ist leider irrelevant. Damit hat Ihr Arbeitgeber recht. Ob Ihr - fehlerhafter - Antrag wegen der Fristversäumnis Ihres Arbeitgebers nun indirekt genehmigt ist, kann Ihnen wohl nur ein Rechtsanwalt sagen. Einfacher für Sie ist es, das Ganze nochmal, und diesmal richtig, auf den Weg zu bringen: ein in NRW anerkanntes Seminar aussuchen, einen neuen Antrag rechtzeitig und schriftlich einreichen und die Reaktion abwarten. Betriebliche Ablehnungsgründe können nicht dauerhaft geltend gemacht werden - und das Jahr ist ja noch lang. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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