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Re: Ruhetage nach Bildungsurlaub (Niedersachsen)

Dazu gibts keine Bildungsurlaub-spezifischen Regeln. Braucht es auch nicht: Bildungsurlaub gilt als Arbeitszeit. Und Ihre reguläre Arbeitszeit und die Zeit im Bildungsurlaub zusammen müssen den arbeitsrechtlichen Bedingungen entsprechen - z.B. was maximale Arbeitszeiten angeht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.03.2017 13:04


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Ruhetage nach Bildungsurlaub (Niedersachsen) von Franziska (09.03.2017)
 Re: Ruhetage nach Bildungsurlaub (Niedersachsen) von Bernhard Eul-Gombert (27.03.2017)


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