Re: Träger nach AZWV zertifiziert Weiterbildung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird aus Ihrem post nicht ganz klar, aber es ist wichtig, den Antrag auf Bildungsurlaub vorab zu stellen. Dazu legen Sie die Bescheinigung des Veranstalters bei, dass er nach dem AwbG anerkannt ist. Dann sollte es auch klappen mit dem Bildungsurlaub. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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