ich wollte über lal.de einen Englisch Intensivkurs in London machen. Der Ort ist laut Sprachschule für die in NRW bestehende 500km Grenze geeignet.
Nun habe ich auf meinen Antrag auf Bildungsurlaub eine Ablehnung mit der Begründung bekommen, dass ich diese Kenntnisse in meinem Job nicht brauche. Ich arbeite im öD und habe viel Kontakt mit Firmen und deren Mitarbeitern. Lohnt sich ein Widerspruch, wenn ja, auf was muss ich mich da beziehen?
Gruß, Jörg
Name:
Jörg W
Datum:
11.05.2017 15:33
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Ablehnung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)von Jörg W