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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Ich mache zur Zeit den ADA Schein per Fernstudium an der Akademie Ausbilderschein 24. Mein Arbeitgeber (Sparkasse) finanziert mir den Schein nicht und möchte mir auch für die mündliche und schriftliche Prüfung nicht frei geben. Dafür müsste ich Urlaub nehmen. Nun meine Frage. Kann ich auch nur für die Prüfung Bildungsurlaub beantragen? Fehlzeiten für das Seminar habe ich ja nicht weil es keine Präsenzzeit gibt. Welche Möglichkeiten habe ich da und wie beantrage ich das in diesem Fall?


Name:Viola Wellsow
Datum:17.05.2017 22:37


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Viola Wellsow (17.05.2017)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.05.2017)


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