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Re: Gesetze (Nordrhein-Westfalen)

Fordern Sie eine schriftliche Begründung der Ablehung und prüfen Sie diese dann. Theoretisch kann es z.B. sein, dass die Veranstaltung in NRW nicht anerkannt ist. Wie man auf eine Ablehnung sinnvoll reagiert beschreibt der Leitfaden ""Der Weg zum Bildungsurlaub"" des DGB-Bildungswerks NRW. Sie finden ihn hier:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.05.2017 09:11


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Gesetze (Nordrhein-Westfalen) von Joerg (20.05.2017)
 Re: Gesetze (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.05.2017)


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