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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub meint eigentlich Lernzeit - nicht Prüfungszeit. Es gibt klare Regeln, wie ein solches Seminar auszusehen hat. Ein Vorbereitungsseminar kann durchaus gehen, eine reine Prüfung wohl nicht. Tut mir leid.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.05.2017 09:14


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Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Viola Wellsow (17.05.2017)
 Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.05.2017)


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