Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub meint eigentlich Lernzeit - nicht Prüfungszeit. Es gibt klare Regeln, wie ein solches Seminar auszusehen hat. Ein Vorbereitungsseminar kann durchaus gehen, eine reine Prüfung wohl nicht. Tut mir leid. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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