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Mindestnutzen, wo steht das? (Nordrhein-Westfalen)

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub nur aus den in §5(2)AWbG ablehnen kann (so steht es dort auch).
Den Begriff "Mindestnutzen" habe ich auf dieser Seite das erste Mal gefunden. Im Gesetz steht er nicht. Wo also finde ich die entsprechende Regelung?


Name:Max Jalaly
Datum:30.05.2017 10:44


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Mindestnutzen, wo steht das? (Nordrhein-Westfalen) von Max Jalaly (30.05.2017)
 Re: Mindestnutzen, wo steht das? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (01.06.2017)


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