Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Hochschule müsste nach dem AwbG von NRW anerkannt sein und Ihnen bestätigen, dass der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsteil den Bedingungen des AwbG entspricht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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