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Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen)

Die Hochschule müsste nach dem AwbG von NRW anerkannt sein und Ihnen bestätigen, dass der von Ihnen gewünschte Veranstaltungsteil den Bedingungen des AwbG entspricht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.06.2017 18:52


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berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) von Kaps-Kusche (22.06.2017)
 Re: berufsbegleitendes Studium (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.06.2017)


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